Fehlerteufel vermelden — Pflicht oder Fauxpas?
Im Gemeindeboten unseres Städtchens findet sich der vom Verlag eingefügte Satz „Wer Fehlerteufel entdeckt, darf sie gerne behalten“. Doch wer möchte Fehler, getippte oder gedachte, tatsächlich behalten? Das Blättle wird geblättert, meist nur ein einziges Mal, aber wie sieht es bei Druckerzeugnissen oder eWerken aus, die längeren Bestand anstreben? Sollte man diesen die Chance zur Verbesserung vorenthalten?
Als Verfasserin eigener Texte, nicht zuletzt dieses Blogs, weiß ich, wie schnell alleine die praktische Erfindung von copy & paste zu Sinnentstellungen führen kann, von Tipp- und anderen Fehlern ganz zu schweigen. Doch wie gehe ich damit um?
Als Autorin korrigiere ich beschämt und sofort, wenn mir in einem abgehangenen Text der Fehlerteufel entgegen grinst, verwundert, daß mich noch niemand darauf hingewiesen hat.
Als Leser oder Durchblätterer stört er mich höchstens, löst aber keine weitergehende Reaktion aus. Ich käme nie auf den Gedanken dem Blättle einen Brief zu schreiben.
Als Bloggerin, die vielleicht sogar ein Rezensionsexemplar gelesen hat, fühle ich mich hingegen geneigt zur Verbesserung beizutragen. Das führt nicht soweit, daß ich dem Verlag ein Fehlerverzeichnis sende, bei Self-Publishern reizt mich dies schon.
Ich lese Romane nicht mit Korrekturblick, bin weder Deutschlehrerin noch Lektorin. Aber manche Fehler fallen einfach auf, besonders die inhaltlichen, die sich gerne im Bereich von Mythologie und Geschichte tummeln. Oder sollte der Literaturblogger schweigen, wenn aus Hermann ein Etrusker wird und aus der Medusa eine Medea? Die Verlage schweigen, die Self-Publisher schweigen, keine Reaktion, weder dankbar noch empört.
Wie haltet ihr, liebe Bloggerkollegen, die Sache? Macht ihr Autoren oder Verlage auf Fehler aufmerksam? Empfehlt ihr ein erneutes Lektorat oder einen Blick in den Hunger? Oder bevorzugt ihr diskretes Schweigen?